Der OGS-Vertrag sowie der Randstundenbetreuungs-Vertrag wird mit dem Träger Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH geschlossen und verlängert sich automatisch bis Ihr Kind die Grundschule verlässt.

Sollten Sie vorzeitig die Betreuung nicht mehr zu benötigen, so müssen Sie immer zum Ende des Schuljahres bis 30.April des jeweiligen Jahres schriftlich eine Kündigung in der OGS oder per Mail einreichen.

Der OGS-Beitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern und wird von der Gemeinde festgelegt.

Das Mittagessen wir mit 3,30€ täglich berechnet.

Das Abrechnungssystem läuft über das MensaMax Programm und über Guthaben-Basis. Jedes Kind hat ein eigenes Konto/Verwendungszweck, wo ein ausreichendes Guthaben vorhanden sein muss. Ohne Guthaben ist eine Bestellung nicht möglich. Bei täglichem Essen wird gebeten einen Dauerauftrag von 65€ einzurichten.

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